Aufnahme

Wer in die Abteilung aufgenommen werden möchte, kann dort gerne rein. Wir haben weder eine Warteliste noch einen Aufnahmestopp.

Also, was ist zu tun: Am besten kommt man mit viel Geld zu einer Vorstandssitzung oder Mitgliederversammlung.

Da meine Zeit auch sehr kanpp bemessen ist, sind die 2 Stunden-Ansprachen vorbei. Besser noch, man kann hier in der Internetpräsenz bald (irgendwann sehr weit in der Zukunft) sogar alles nachlesen. Das heißt, dass die Aufnahme kurz und kompakt durchgeführt wird. Der Aufnahmebogen wird ausgefüllt, ggf. die Anmeldung zur Sportfischerprüfung, dann wird schon das Geld gezählt und die Aufnahme ist beendet. Die Erlaubnis wird auf der Vorstandssitzung ausgehändigt.

Sportfischerprüfung? Jepp, genauso etwas muss jeder ablegen, der bei uns angeln will. Wir setzen vorraus, dass die Sportfischerprüfung in Deutschland abgelegt worden ist. Eine Aufnahme ohne Sportfischerprüfung wird nur bei Jugendlichen durdchgeführt.

Darüber hinaus muss jeder Angler einen gültigen Fischereischein oder eine Angelerlaubnis nach §9 Bremisches Fischereigesetz besitzen. Diese können auch erst nach der Aufnahme beantragt werden, da für den Fischereischein zum Beispiel erst eine Sportfischerprüfung abgelegt werden muss (für das Bremer Stockangelrecht muss man das nicht).
Wichtig: Wer im Besitz eines Fischereischeins eines anderen Bundeslandes ist und seinen ständigen Wohnsitz nach Bremen verlegt, muss hier einen neuen Fischereischein beantragen. Wer einen Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzt und nicht Bremer Bürger ist, aber in deren öffentlichen Gewässern angeln möchte - auch bei Gemeinschaftsangeln von Vereinen - muss sich vorher eine Gastkarte besorgen. Man benötigt keine Gastkarte, wenn man die Fische nur aus den Vereinsgewässern ziehen will.

Noch Fragen?

Ja: